Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 44k Stellenbewirtschaftung
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/44k#abs-1 (1) Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/44k#abs-2 (2) Der von der Trägerversammlung aufzustellende Stellenplan bedarf der Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplanes unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 44k SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 15/13Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 14/13Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 14.13Zitiert von 8
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 15.13Zitiert von 14
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 16.13Zitiert von 12
- BVerwG, 01.10.2014 – 6 P 16/13Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.04.2024 – 5 P 5/22Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten anlässlich der Rückkehr von Beschäftigten in eine gemeinsame Einrichtung nach Beendigung einer vom Träger verfügten befristeten AbordnungZitiert von 1
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2023 – 7 LB 428/19 OVG
- BVerwG, 26.07.2021 – 5 PB 11/20Keine Modifizierung des Maßnahmebegriffs im Sinne des § 69 BPersVG a.F. in Bezug auf Jobcenter wegen deren rechtlicher Eigenständigkeit gegenüber der Bundesagentur für ArbeitZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44k SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 44k geändert durch Artikels 13 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.